August 2019

Versicherungen haften nicht bei Fliesenlösungen

Das OLG München hat entschieden, dass Versicherungen bei Durchfeuchtungsschäden in gefliesten Duschbereichen mit Bodenablauf nicht haften müssen.Daher gilt: Augen auf bei der Duschplatzgestaltung. Denn es gibt andere Badlösungen, wie zum Beispiel fugenlose, emaillierte Duschflächen, die dem Versicherten maximale Sicherheit bieten. Bei einem Wasserschaden in einer