01/08/2019
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Allgemein
Versicherungen haften nicht bei Fliesenlösungen
Das OLG München hat entschieden, dass Versicherungen bei Durchfeuchtungsschäden in gefliesten Duschbereichen mit Bodenablauf nicht haften müssen.Daher gilt: Augen auf bei der Duschplatzgestaltung. Denn es gibt andere Badlösungen, wie zum Beispiel fugenlose, emaillierte Duschflächen, die dem Versicherten maximale Sicherheit bieten. Bei einem Wasserschaden in einer