September 2019

Weiterbildung

Wir gratulieren Markus zur bestandenen Sachkunde der Kategorie II Schulung Folgende Tätigkeiten dürfen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Durchführungsverordnung ( EU ) Nr 2015/2067 an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühlaggregaten von Kühllastfahrzeugen und - anhängern, die bestimmte fluorierte Treibhausgasen enthaltenden, durchgeführt werden. a) Dichtheitskontrolle