Wissenswertes/Technik

Wie funktioniert eine Split-Klimaanlage?

Kühlbetrieb: Das Innenwandgerät einer Klimaanlage filtert, kühlt und entfeuchtet die Raumluft. Dazu fliest eine spezielle Flüssigkeit durch die Klimaanlage. Im Innengerät verdampft dieses und nimmt dabei die Wärme aus dem Raum auf. Durch eine Rohrleitung gelangt das mittlerweile gasförmige Kältemittel zum Außengerät der Klimaanlage und gibt dort die Wärme an die Außenluft ab. Dort verflüssigt es sich wieder und fließt über eine zweite Rohrleitung zurück zum Innengerät. Dieser Kreislauf wird so lange vom Kältemittel durchlaufen, bis der Raum ein angenehmes Klima bietet. Die dem Raum entzogene Feuchtigkeit wird als Kondensat über eine dünne Abflussleitung nach draußen abgeleitet.

Mangelbeseitigung: Was ist eine angemessene Frist?

Liegen Gewährleistungsmängel an der Werkleistung vor, hat der Auftragnehmer nicht nur die Pflicht zur Beseitigung, sondern auch das Recht, dies selbst zu tun. Dafür steht ihm eine angemessene Frist zu.

Urteil

1. Ein Anspruch auf Mangelbeseitigungskosten im Wege des Schadenersatzes besteht nur dann, wenn der Besteller dem Unternehmer zur Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Beseitigung des Mangels nach dem Ablauf der Frist ablehnt, die Frist ohne Mangelbeseitigung durch den Unternehmer abläuft und der Mangel auf einem Umstand beruht, den der Unternehmer zu vertreten hat.

2. Als angemessen kann lediglich ­eine Frist angesehen werden, die es dem Verpflichteten auch ermöglicht, die ­begehrte Maßnahme tatsächlich durchzuführen. Damit ist für die Fristbemessung im Einzelfall darauf abzustellen, welche Maßnahmen zur Durchführung erforderlich sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2007 – 17 U 265/ 06).

Praxistipp

In der Praxis streitet man sich häufig darüber, was unter „alsbald“, „unverzüglich“ oder „angemessen“ konkret zu verstehen ist. Bei dem Begriff „alsbald“ kann man eine Anleihe in der VOB/B nehmen. Ein Auftragnehmer hat seine Arbeiten alsbald zu beginnen und in angemessener Zeit fertigzustellen. Dazu legt § 5 Abs. 2 der VOB/B fest, dass er nach Auftraggeber-Aufforderung innerhalb von zwölf Werktagen zu beginnen hat. Damit wird im Grundsatz geklärt, was unter „alsbald“ zu verstehen ist.

Wenn unverzüglich reagiert werden soll, ist darunter zu verstehen, dass die Handlung ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen hat (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB). Diese Legaldefinition gilt für das gesamte deutsche Recht. Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns. Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln gilt in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen. Von einer Angemessenheit ist auszugehen, wenn unter Berücksichtigung der konkreten Handlungsumstände ein Reagieren als zumutbar angesehen werden kann. Hierbei findet eine Interessenabwägung zwischen den Vertragsparteien statt.

Unterschied zwischen Fotovoltaik und Solarthermie

Etwa jeder fünfte Hauseigentümer hat großes oder sehr großes Interesse an der Solarthermie, so das Ergebnis einer Verbraucherstudie der Initiative Solarwärme Plus. Doch viele Eigenheimbesitzer kennen den Unterschied zwischen Solarwärme und Solarstrom, Fotovoltaik genannt, nicht genau. Die Initiative Solarwärme Plus erläutert die beiden Arten der Sonnenenergienutzung.

Eine Fotovoltaik-Anlage wandelt die Sonnenstrahlen in elektrische Energie um. Diese wird in der Regel gegen eine Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Eine solarthermische Anlage hingegen gewinnt aus der einfallenden Sonnenstrahlung Wärmeenergie, die direkt im Haus zur Warmwasserbereitung genutzt wird.

Besitzer einer Solarwärmeanlage reduzieren so ihre Heizenergiekosten und werden unabhängiger von der Energiepreisentwicklung. Selbst bei schlechtem Wetter liefert die Anlage Jahr für Jahr Energie für warmes Wasser. Zusätzlich ist eine Unterstützung der Raumheizung möglich.

Solarwärmeanlagen mitsamt den Kollektoren unterscheiden sich auch optisch von Fotovoltaik-Anlagen. Solarmodule für die Stromerzeugung sind flacher als Kollektoren für die Wärmegewinnung. Zudem sind die kleinen Solarzellen der Fotovoltaik-Anlage deutlich erkennbar, während Solarwärme-Kollektoren entweder eine einheitlich dunkle Oberfläche haben oder aus einzelnen Glasröhren bestehen.

Schutz des Trinkwassers DIN 1717

Um ein Rückfließen von Heizungswasser in das Trinkwasser und damit eine Verunreinigung des Trinkwassers zu verhindern, muss zum Be- und Nachfüllen der Heizanlage eine entsprechende Absicherung nach DIN EN 1717 verwendet werden.

Nach DIN EN 1717, Kap. 5.3.2 werden alle Anschlüsse an die Trinkwasser-Installation als ständige Anschlüsse angesehen und sind dementsprechend abzusichern.

HEIFI-FUEL-PLUS

Mit der automatischen Füllstation HEIFI-FÜL PLUS ist ein sicheres Be- und Nachfüllen der Heizungsanlage nach DIN EN 1717 möglich.

Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene brauchen eine Pumpe. Sie fördert das Abwasser durch die Rückstauschleife in den Straßenkanal.

Rueckstauebene

Eine Rückstauschleife ist Bestandteil einer Abwasserhebeanlage. Abwasserhebeanlagen werden benötigt, wenn Teile des Abwassersystems im Gebäude tiefer als die Rückstauebene liegen. Dann kann das Abwasser nicht mit Gefälle abgeleitet werden, sondern ist abzupumpen.
Als Rückstauebene wird dabei das höchst mögliche Niveau des Wasserstandes im Hauptsammler außerhalb des Gebäudes (Straßenkanal) bezeichnet. Das ist meist die Straßenoberkante. Denn höher kann das Wasser dort nicht anstauen.
Die Rohrleitung von der Pumpanlage in die Grundleitung, die zum Straßenkanal führt, muss in einem senkrecht stehenden Bogen über diese Rückstauebene hinausreichen und dann senkrecht von oben in die Grundleitung einbinden. Die Bogenlänge über der Rückstauebene soll mindestens 300 mm betragen. So wird verhindert, dass bei maximalem Wasserstand im Straßensammler das Abwasser im normalen Gefälle über die Grundleitung in die tiefer liegenden Systembereiche eindringen kann.
Trotzdem funktioniert auch bei Maximalwasserstand dann das Entwässerungssystem. Die Hebeanlage pumpt über die Schleife das Abwasser des Hauses in die Grundleitung. Wenn nicht gepumpt wird, läuft die Schleife leer und das Kanalwasser kann wegen der senkrechten Schleife nicht von der Grundleitung in den von der Hebeanlage bedienten Bereich strömen.

Wie funktioniert eigentlich eine Enthärtungsanlage?

Hartes Wasser kann in Trinkwassersystemen Kalkablagerungen verursachen, z.B. in Rohrleitungen und auf Duschabtrennungen. Kalkablagerungen auf den Flächen von Wärmeübertragen in Heizgeräten vermindern den Wärmeübertrag und können den Kessel zerstören.
Je nach der Herkunft enthält Trinkwasser mehr oder weniger Härtebildner. Das sind Calcium- und Magnesiumionen. Der Anteil an diesen Härtebildnern wird als Härtegrad bezeichnet. Wenn der Härtegrad die gewünschte oder zulässige Größenordnung übersteigt, müssen diese Ionen entfernt werden. Das passiert in einer Enthärtungsanlage.
Weit verbreitet ist das Ionenaustauschverfahren. Das zu behandelnde Wasser wird durch einen säulenförmigen Behälter geleitet, der mit einer Ionenaustauscherfüllung versehen ist. Das ist eine Kugelschüttung (Kugeldurchmesser ca. 0,2 mm) aus Polymerharz. Im Neuzustand kann diese Schüttung Calcium- und Magnesiumionen anlagern und dafür Natriumionen abgeben. Dies geht nicht unbegrenzt. Der Ionentauscher sättigt sich und wird dann wirkungslos. Aus diesem Grund muss die Schüttung regeneriert werden, und zwar mit einer Natriumchloridlösung (Salzwasser). Beim Ionenaustauschverfahren wird also der Gehalt an Calcium- und Magnesiumionen im Wasser verringert und die Anzahl der Natriumionen in gleichem Maße erhöht.
Eine andere Möglichkeit die Härtebildner einzudämmen besteht ihn der physikalischen Wasseraufbereitung. Mithilfe von verschiedenen Verfahren, die sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden können, wird das Kristallisationsverhalten der Härtebildner verändert. Calcium- und Magnesiumionen werden in Schwebe gehalten. Der Kalk ­lagert sich nicht an, sondern wird mit dem Wasser ausgespült.

Der Landtag hat am 11. März 2015 die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) beschlossen. Die Novelle tritt zum 1. Juli 2015 in Kraft. Wichtig ist die Übergangsregelung, ab wann das neue EWärmeG beachtet werden muss, insbesondere für Nichtwohngebäude. Als Stichtag gilt, wenn der Heizkessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ausgetauscht wird. Für Gebäude, deren Heizkessel vor dem 1. Juli 2015 ausgetauscht wird, gilt das EWärmeG in der alten Fassung. Der Hausbesitzer kann aber auch das neue EWärmeG anwenden.

Wichtig: Mit der Novelle bleibt die Hinweispflicht bestehen. Das bedeutet, der SHKBetrieb muss den Hausbesitzer im Zuge des Austausches des zentralen Heizkessels oder dem erstmaligen Einbau eines zentralen Heizkessels in ein bestehendes Gebäude über die Anforderungen des EWärmeG informieren. Der SHK-Betrieb hat darüber hinaus keine weiteren Anforderungen, wie zum Beispiel eine Beratungspflicht. In welcher Art und Weise der Hausbesitzer das EWärmeG mit welchen Erfüllungsoptionen erfüllt, liegt im Verantwortungsbereich des Hausbesitzers.

Wesentliche Änderungen

das Gesetz wird auf bestehende Nichtwohngebäude ausgeweitet. Damit gilt das Gesetz für alle bis zum 31. Dezember 2008 errichteten Gebäude in Baden- Württemberg

der Pflichtanteil der erneuerbaren Energie (EE) wird von 10 % auf 15 % des Wärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) angehoben

die Solaranlage gilt nicht mehr als „Ankerlösung“, damit entfällt die generelle Ausnahmemöglichkeit, wenn keine Solaranlage eingebaut werden kann

die pauschalierte Anrechnung der Solaranlage wird erheblich erweitert. Die Solaranlage kann je nach Größe als 5 % / 10 % / 15 % Erfüllungsoption angerechnet werden. Es gilt also nicht mehr nur die große Solaranlage als Erfüllungsoption. Beim Einsatz von Vakuumröhrenkollektoren wird die erforderliche Größe um 20 % gegenüber Flachkollektoren reduziert

Bio-Öl bleibt mit einem Anteil von 10% EE in Verbindung mit dem Einbau eines Ölbrennwertheizkessels in Wohngebäuden als Erfüllungsoption bestehen, sowie bei Nichtwohngebäuden mit einer Heizlast von bis zu 50 kW

Bio-Gas bleibt mit einem Anteil von 10 % EE in Verbindung mit dem Einbau eines Gasbrennwertheizkessels als Erfüllungsoption nur noch bei Gebäuden mit einer Heizlast von bis zu 50 kW (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) bestehen

der Einbau einer Fotovoltaikanlage wird als Erfüllungsoption aufgenommen. Für eine volle Anrechnung ist eine spezifische Leistung von 0,02 kWp pro m2 Wohnfläche erforderlich. Kleinere Anlagen werden anteilmäßig berücksichtigt die Dachdämmung wird bei Gebäuden bis 4 Vollgeschosse als 15 %-Anteil EE voll anerkannt, bei größeren Gebäuden mit 10 % (5 – 8 Vollgeschosse) bzw. 5 % (über 8 Vollgeschosse)

die Dämmung der Kellerdecke wird bei Gebäuden bis 2 Vollgeschosse als 10 %-Anteil EE anerkannt, bei 3 bis 4 Vollgeschosse mit 5 %

die Erstellung eines Sanierungsfahrplans (erweiterte Energieberatung mit einem schrittweisen Maßnahmenkatalog für energetische Sanierungsmaßnahmen) wird als 5 %-Anteil EE bei Wohngebäuden anerkannt

bei Nichtwohngebäuden wird ein umfassender Sanierungsfahrplan als 15 %-Anteil EE voll anerkannt

die einzelnen Maßnahmen sind miteinander kombinierbar und können zum großen Teil auch als Teiloption bewertet werden

Beispiel: Einbau einer kleinen Solaranlage mit 0,023 m2 Kollektorfläche pro m2 Wohnfläche (1- 2-Fam.-Haus) entspricht 5 % EE und Einbau eines Öl- / Gasbrennwertheizkessel mit 10 % Bio-Öl bzw. 10 % Bio-Gas erfüllt zusammen die geforderten 15 % EE oder: Dämmung der Kellerdecke und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ergibt zusammen ebenso die geforderten 15 % EE bei einem Wohngebäude (max. 2 Vollgeschosse)

die Anerkennung von KWK-Anlagen wird vereinfacht und auf Mikro-KWK sowie Brennstoffzellen ausgeweitet

für die Einzelraumfeuerung mit Holz bleiben die Anforderungen bestehen, nur muss der Ofen (Kachel-/ Grund-/ Pelletofen) statt bisher 25 % dann 30 % der Wohnfläche überwiegend beheizen oder an die Zentralheizung angeschlossen sein. Bei Nichtwohngebäuden wird die Einzelraumfeuerung nicht anerkannt

Die Nachweisverfahren bleiben bestehen. Der Hausbesitzer hat aber zukünftig generell 18 Monate nach der Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage Zeit, den Nachweis der Baubehörde vorzulegen. Für die Fälle: Einbau einer Solaranlage, Fotovoltaikanlage, Holzfeuerung, Wärmepumpe oder BHKW erstellt der SHKBetrieb den entsprechenden Sachkundenachsweis und übergibt ihn an den

Hauseigentümer.

Für den Einbau von Wärmepumpen, Holzzentralheizungskessel ergeben sich keine Änderungen.

Neue EnEV ab 01.05.2014

Die wichtigsten Veränderungen zur bisherigen EnEV 2009

-Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergiebilanz) an neu gebaute Wohn-und Nichtwohngebäude um 25% ab 01.01.2016. Die Wärmedämmung muss darüber hinaus um durchschnittlich ~20% besser ausgeführt werden.

-Heizkessel mit Einbaudatum nach dem 01.01.1985, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuert werden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden.

-Vermieter bzw. Verkäufer sind künftig verpflichtet den Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert dem Interessenten vorzulegen.

Energetische Kennwerte (Endenergie) müssen im Falle von Verkauf oder Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis vor muss die entsprechende Einstufung ebenfalls veröffentlicht werden.

-Aushangpflicht für Energieausweise für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr ab 250m² Nutzfläche, und entsprechende private Gebäude ab 500m².

-Senkung des Primärenergiefaktors für Strom auf 2,4, ab 2016 auf 1,8.

Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise.

Enthärtung
Unter Wasserenthärtung versteht man die Beseitigung der im Wasser gelösten Erdalkali-Kationen Ca2+ und Mg2+, die die Waschwirkung von Waschmitteln durch Bildung von Kalkseifen reduzieren und zu störenden Kesselsteinablagerungen in Rohrleitungen und Apparaten führen können. Aus umgangssprachlich hartem Wasser wird weiches Wasser erzeugt. Enthärtetes Wasser darf nicht verwechselt werden mit destilliertem, demineralisiertem oder vollentsalztem Wasser (VE-Wasser).

Betriebsunterbrechungen bei Trinkwasser-Installationen

Wenn Betriebsunterbrechungen aufgrund von z. B. Urlaub, Mieterwechsel oder Ferienzeit bei Schulen oder Kindergärten entstehen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit nach Wiederinbetriebnahme die Anlage ohne hygienische Beeinträchtigungen durch Stagnation wieder genutzt werden kann.
Die Vorgaben in DIN 1988 zu dieser Thematik lassen sich in der Praxis in der Regel überhaupt nicht umsetzen und werden auch nicht praktiziert.
Aus diesem Grund werden folgende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen empfohlen, die sich nach der Dauer der Unterbrechung (Stagnation) richten.
– Bei Trinkwasseranlagen oder Anlagenteilen, die länger als drei Tage nicht genutzt werden, soll bei Wiederinbetriebnahme durch Öffnen der Entnahmearmaturen der vollständige Trinkwasseraustausch der Anlage oder der Anlagenteile erreicht werden.
– Bei Trinkwasseranlagen oder Anlagenteilen, die länger als vier Wochen nicht genutzt werden, sind die Leitungen abzusperren und bei Wiederinbetriebnahme ist der Wasseraustausch der Anlage oder der Anlagenteile vorzunehmen.
– Bei Trinkwasseranlagen oder Anlagenteilen, die länger als sechs Monate nicht genutzt werden, wird empfohlen, gebäudespezifisch, nach Anwendung der vorgenannten Maßnahmen mikrobiologische Kontrolluntersuchungen gemäß TrinkwV (Trinkwasser (warm und kalt)) bzw. auf Legionellen (nur Trinkwasser (warm)) durchzuführen. Bei einer mikrobiologischen Belastung sind Maßnahmen analog des DVGW-Arbeitsblatts W 291 vorzunehmen. Bei Trinkwasseranlagen (warm) sind zusätzliche Maßnahmen nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 erforderlich.
– Trinkwasseranlagen oder Anlagenteile, die dauerhaft nicht genutzt werden, sind von der Trinkwasserversorgung zu trennen. Die Wiederinbetriebnahme darf nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.

Spülen von Trinkwasser-Installationen
Eine Spülung der Rohrleitung mit Luft/Wasser-Gemisch, wie in DIN 1988-2 Abschnitt 11.2 (so früh wie möglich nach der Verlegung der Leitungen) beschrieben, soll zukünftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn grobe Verschmutzungen der Rohrleitungen erkennbar sind.
Aufgrund von Erfahrungen sind Stillstandzeiten (Stagnation) vom Zeitpunkt des Spülens an bis zur Inbetriebnahme unbedingt zu vermeiden, um so ein Bakterienwachstum zu minimieren.
Deshalb sollte vorzugsweise eine Spülung mit Wasser kurz vor der Inbetriebnahme mit eingebauten Armaturen erfolgen.
Ob die Luft/Wasser-Gemisch-Spülung mit eingebauten Armaturen möglich ist, muss geprüft werden. In jedem Fall sind die schmutzempfindlichen Armaturen auszubauen und die Spülung mit Spülstopfen durchzuführen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann das Spülen durchgeführt werden, wenn:
? sichergestellt ist, dass von Wasserversorgungsunternehmen der Haus- oder Bauwasseranschluss gespült und für den Abschluss und Betrieb freigegeben wurde,
? die Befüllung des Leitungssystems über hygienisch einwandfreie Komponenten erfolgt,
? bei längerem Zeitraum zwischen Spülungen bei der Inbetriebnahme und der kontinuierlichen Nutzung regelmäßige Spülungen erfolgen oder eine Zugabe von Desinfektionsmitteln, wie z. B. Natriumhypochlorit, Chlordioxyd oder Wasserstoffperoxid, zu dem Füllwasser erfolgt.

Kontaktkorrosion bei Werkstoffen in der Trinkwasser-Installation

Bei Erneuerungen oder Reparaturen an verzinkten Stahlrohren werden häufig nichtrostende Stahlrohre angeschlossen. Im Anschlussbereich dieser unterschiedlichen Rohrwerkstoffe können sogenannte Bimetallkorrosionen bzw. Kontaktkorrosionen entstehen. Die Wahrscheinlichkeit eines Korrosionsschadens ist von der Wasserbeschaffenheit abhängig. Sie nimmt mit steigendem Salzgehalt bzw. steigender Leitfähigkeit zu.

Außerdem haben die geometrischen Gegebenheiten, wie z. B. das Flächenverhältnis und der Abstand zwischen den Bauteilen aus unterschiedlichen Werkstoffen einen wesentlichen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit für Bimetallkorrosion. Das Ausmaß der Bimetallkorrosion kann durch Einbau eines Übergangsstückes aus Kupferlegierungen, z. B. Messing oder Rotguss, verringert werden. Die Länge des Übergangsstückes muss mindestens dem Rohrdurchmesser entsprechen.

Wasseraustausch

Nach VDI 6023 sind Trinkwasser-Installationen so zu planen, dass ein Wasseraustausch mindestens alle 3 Tage zu erwarten ist.
Entsprechend DIN EN 806-5 oder DIN 1988-200 (Anhang B, B.1) gilt eine Trinkwasser-Installation nur dann als bestimmungsgemäß betrie- ben, wenn mindestens innerhalb von 7 Tagen ein Wasseraustausch erfolgt (≥1x/7d). Dies bezieht sich auf den vollständigen Wasseraus- tausch in allen Teilstrecken und im Trinkwassererwärmer.
Reihen- und Ringleitungen zu Entnahmestellen mit häufiger Nutzung können den nötigen Wasseraustausch auch zu Armaturen mit geringer Nutzungshäufigkeit wirtschaftlich sicherstellen. Unter diesen Bedingun- gen reicht es bei Nutzungsunterbrechungen aus, nur eine Spülung per Hand oder durch ein Spülsystem einzuplanen.

Temperaturen

Nach DIN 1988-200 muss spätestens nach einer Ausstoßzeit von 30 s Trinkwasser kalt <25°C an der Entnahmestelle fließen. Unterhalb dieser Temperatur geht man davon aus, dass bei normalem Wasseraustausch kein kritisches Wachstum von Mikroorganismen stattfindet.

Zirkulationssysteme für Trinkwasser sind so zu betreiben, dass in allen Teilstrecken mindestens Temperaturen von 55°C eingehalten werden. Die Austrittstemperatur am Trinkwassererwärmer muss dafür mindes- tens 60°C betragen. Ferner ist ein Hydraulischer Abgleich der Stränge nach DIN 1988-300 sicherzustellen.

Schutz der Wasserinstallation

Zu hoher Wasserdruck kann an der Wasserinstallation Schäden verursachen. Um die Trinkwasser-Hausinstallation komfortabel nutzen zu können, muss sie mit einem auf die Anlage abgestimmten Wasserdruck betrieben werden. Druckminderer reduzieren den Wassereingangsdruck auf den eingestellten Wert und halten diesen Ausgangsdruck konstant.

Das Trinkwasser verlässt das Wasserwerk in einwandfreier Qualität. Auf dem Transportweg zum Verbraucher kann es jedoch verschiedene Partikel wie Rostteilchen und Sandkörner aufnehmen. Um Funktionsstörungen und Korrosion in der Hauswasserinstalltion zu vermeiden, ist der Einbau eines Filters erforderlich.

Der im Trinkwasser enthaltene Kalkanteil in Form von Kalzium verursacht in Rohrleitungen und Heizsystemen jedes Jahr einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden.

Korrosion führt häufig zu Problemen in Wasserleitungen und angeschlossenen Geräten. Rostiges Wasser und Rohrbrüche sind die Folge. Honeywell bietet die richtige Lösung gegen Korrosion. Rostwasser gehört endgültig der Vergangenheit an. Bereits bestehende Korrosionsschäden können behandelt werden und angeschlossene Warmwasseranlagen werden vor Verkalkung geschützt.

Schmutzpartikel, Rost und Kalk verursachen in Heizungsanlagen Schäden an Heizkörpern, Ventilen, Pumpen und Wärmeerzeugern bis hin zum Betriebsausfall. Auch ein erhöhter Energiebedarf ist die Folge. Der Einsatz von Kesselarmaturen hilft, diesen Schäden vorzubeugen

Neue Fristen und Pflichten bei der Legionellenbeprobung nach TwVO 2012

Wichtigste Veränderung gegenüber der Vorgängerversion vom November 2011 ist eine Verschiebung des Stichtags für die Erstbeprobung vom 31.10.2012 auf den 31.12.2013 – unter anderem aufgrund knapper Prüf- und Analysekapazitäten. Vermieter und Verwalter, die ihrer Untersuchungspflicht zum ursprünglichen Termin noch nicht nachgekommen sind, müssen dabei kein Bußgeld befürchten. Zudem sieht die Novelle eine Verlängerung des Prüfintervalls für die wiederkehrende Probennahme auf jetzt drei statt wie bisher einem Jahr vor. Darüber hinaus entfällt die Anzeigepflicht der Trinkwasseranlage beim zuständigen Gesundheitsamt.

Eine Meldung der Legionellenbelastung an die Behörde ist nur noch bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwerts von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Trinkwasser vorgeschrieben. Dann müssen Vermieter allerdings sofort Maßnahmen einleiten, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Diese reichen je nach Keimkonzentration von der Durchführung einer weitergehenden Untersuchung und Gefährdungsanalyse über Nutzungseinschränkungen wie etwa Duschverboten bis hin zur Desinfektion.

Betroffen von der neuen Verordnung sind rund zwei Millionen Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Diese verfügen entweder über einen Speicher- oder einen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von jeweils mehr als 400 Litern oder haben in mindestens einer Rohrleitung einen Inhalt von mehr als 3 Litern zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.

Schutz vor überfluteten Kellern

Starke Regenfälle sorgen in weiten Teilen des Landes für überflutete Keller. Dies lässt sich laut Auskunft des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in vielen Fällen vermeiden, wenn die Entwässerung im Haus gegen Rückstau gesichert ist. Bei starken Regenfällen reicht die Kapazität der Kanäle nicht aus, um die Wassermengen abzuleiten. Die Folge: Das Abwasser in der Kanalisation drückt sich durch die Leitungen zurück in die Häuser und tritt aus den Ablaufstellen aus, so dass die Keller überschwemmt werden. Die Räume müssen danach häufig saniert werden. Möbel und Gegenstände sind unbrauchbar und müssen kostenpflichtig entsorgt werden. Für Rückstauschäden kommen zudem die Versicherungen nicht auf, da es technische Einrichtungen gibt, die solch ein Risiko ausschalten. Deshalb müssen zum Schutz gegen Rückstau alle Ablaufstellen, die unterhalb der Straßenoberkante liegen, mit Rückstaueinrichtungen gesichert werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, empfiehlt es sich, Pumpen oder Rückstauverschlüsse installieren zu lassen. Diese sorgen dafür, dass der Abfluss bei Rückstau geschlossen wird. Um bei der Entwässerung auf Nummer Sicher zu gehen, bieten die Innungsbetriebe des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks Entwässerungs-Checks an.

Die Heizungsanlage optimal einregeln

Wie wichtig ist ein hydraulischer Abgleich und wie wird er durchgeführt?

Um es vorweg zu nehmen: Ohne einen hydraulischen Abgleich von Rohrleitungen macht Energiesparen beim Heizen keinen Sinn. Deshalb besteht der Gesetzgeber darauf, dass Hausbesitzer eine solche professionelle Regulierung der Heizung vom Fachmann durchführen lassen. Erst danach werden öffentliche Fördermittel oder günstige Kredite für die Modernisierung gewährt. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Fachbegriff „hydraulischer Abgleich“?

Der Energieverschwendung Einhalt gebieten
Bei einem hydraulischen Abgleich werden die Heizwasserströme in den Rohrleitungen so eingestellt, dass sie dem tatsächlichen Wärmebedarf der Räume entsprechen. Nur so ist eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung aller Heizkörper gewährleistet. Der Energieverschwendung wird buchstäblich „der Hahn zugedreht“. Doch hinter der „Zauberformel“ hydraulischer Abgleich steckt noch mehr. Die damit verbundene präzise Systemdiagnose spürt nicht nur Fehler beim Umwälzen des Heizwassers auf, sondern auch bei den Einstellungen von Ventilen oder bei der Umwälzpumpe. Besonders ältere Anlagen zeigen oft gravierende Mängel. Häufigste Schwachpunkte:

• die Vorlauftemperatur am Heizkessel ist zu hoch eingestellt

• die Umwälzpumpe ist überdimensioniert und zieht zu viel Strom

• nahe am Heizkessel gelegene Heizkörper werden zu heiß

• weiter entlegene Heizkörper werden nicht richtig warm

• die Wärmeverteilung in den einzelnen Heizkörpern erfolgt ungleichmäßig

• oft gluckert oder pfeift es in den Heizkörpern und Leitungen

Bei alledem hilft es leider wenig, die Heizkörper einfach nur zu entlüften.

Wärmegesetze

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG)
Für Neubauten kommt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) zum Tragen. Es fordert seit dem 1. Januar 2009 den Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Jahresheizwärmebedarfs. Als erneuerbare Energien erkennt das Gesetz:

-Solare Strahlungsenergie
-Biomasse
-Geothermie und
-Umweltwärme an.

Je nach genutzter Energiequelle muss der Wärmeenergiebedarf zu einem bestimmten Anteil abgedeckt werden. So müssen Solaranlagen beispielsweise mindestens 15 % des Wärmebedarfs decken.

Wer gegen die Nutzungspflicht verstößt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)
Seit dem 1. Januar 2008 gilt das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärme­energie in Baden-Württemberg, kurz Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG). Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Einsatz von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg zu steigern, die hierfür notwendigen Technologien weiter auszubauen und dadurch die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Gesetz auch für bestehende Wohngebäude. Wird bei diesen Gebäuden der zentrale Heizkessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ausgetauscht, müssen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Unter erneuerbaren Energien wird

Solarthermie
Geothermie
Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl sowie
die Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen verstanden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch eine sinnvolle Beratung, Planung und Installation vom Fachmann. Denn nicht jede Nutzung von regenerativen Energien ist überall machbar, weshalb es auch Möglichkeiten einer ersatz­weisen Erfüllung gibt. Informationen dazu wie auch zur Nachweisführung erhalten Sie bei Ihrem Innungsfachbetrieb – leicht zu finden über die Schnell­suche.

Energieeinsparverordnung (EnEV)
Bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) handelt es sich um eine Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die EnEV 2009. In dieser wurden die energetischen Anforderungen an Neubauten und an Änderungen im Gebäude­bestand um durchschnittlich 30 Prozent angehoben. Grundlegend ist der pri­märenergetische Ansatz, der die gesamte Energiekette von der Rohstoff­ge­winnung bis zur Wärmeabgabe über einen Heizkörper oder den Warm­wasser­hahn berücksichtigt.

Bei Modernisierungen von Altbauten müssen diese an den technischen Fortschritt angepasst werden. In Teilbereichen gelten so genannte Nach­rüstverpflichtungen wie zum Beispiel das nachträgliche Dämmen von ungedämmten Rohrleitungen und den Austausch von alten Heizkesseln.

Weitere Informationen: www.kea-bw.de

Richtige Raumtemperatur spart Energie und Kosten. Richtwerte für Norm-Innentemperaturen gibt die DIN 4701.

In der Praxis läßt sich jedoch durch eine leichte Absenkung der Raumtemperatur in einigen Zimmern zusätzlich Energie sparen.
1°C Absenkung bringt bis zu 6% Energieeinsparung.

Neben der Empfehlung für die Raumtemperatur ist in Klammern jeweils die Norm-Innentemperatur nach DIN 4701 angezeigt.

– Die Temperatur im Wohnzimmer sollte durchschnittlich bei 20°C (20°C) liegen.
– Im Schlafzimmer sind 16 – 17°C (20°C) für einen gesunden Schlaf warm genug.
– Die Temperatur im Kinderzimmer sollte durchschnittlich bei 20°C (20°C) liegen.
– Das Badezimmer sollte mit 22°C (24°C) gut temperiert sein. Darunter ist die Erkältungsgefahr höher.
– In der Küche sind 18°C (20°C) ausreichend, da beim Kochen zusätzlich Wärme entsteht.

BHKW/KWK

Blockheizkraftwerke (BHKW) arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie erzeugen gleichzeitig Strom und Heizwärme und sind dadurch besonders effizient und umweltfreundlich.

Bei diesem Prinzip treibt ein mit Gas oder Heizöl angetriebener Verbrennungs­motor einen Elektrogenerator an. Der erzeugte Strom wird ins eigene oder öffentliche Stromnetz eingespeist. Parallel dazu wird die Abwärme des Motors ebenso wie die Abgaswärme über Wärmetauscher für die Gebäudeheizung nutzbar gemacht.

BHKW machen überall dort Sinn, wo Wärme und Strom gleichzeitig gebraucht werden, zum Beispiel in Schwimmbädern, Krankenhäusern, Verwaltungs­gebäuden, Wohnsiedlungen mit einem Nahwärmekonzept, Gewerbe und Industrie, aber auch in kleineren Mehrfamilienhäusern.

Durch die Entwicklung kleinerer Anlagen, sogenannter Mikro-BHKW, kann diese Technik inzwischen auch in kleineren Gebäuden angewandt werden – aller­dings rentiert sie sich eher für Gebäude mit langen Betriebszeiten.

Brennwerttechnik

Bei der Brennwerttechnik werden die Verbrennungsabgase soweit abge­­kühlt, dass der in ihnen enthaltene Wasserdampf kondensiert. Dadurch wird ein zusätzlicher Wär­meanteil frei und nutzbar. Die im Brennstoff enthaltene Wärme­energie wird somit bei Wirkungsgraden von bis zu 98 Prozent nahezu voll­stän­dig in Heizwärme umgesetzt. Im Vergleich zu alten Anlagen kann bis zu 30 Prozent des Energieverbrauchs eingespart werden, gegenüber Nieder­tem­peraturheizungen können es rund zehn Prozent sein. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass an der Heizungsanlage ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt wird. Nur so ist gewährleistet, dass ein nah an der Heizungsanlage montierter Heizkörper nicht die Rücklauftemperatur anhebt und damit den Brennwerteffekt vernichtet.

Brennwertgeräte gibt es für Pellets, Gas- sowie Ölfeuerungen und können in Kombination mit einer Solaranlage betrieben werden.

Die Ölheizung kann sowohl zur Raumheizung als auch zur Warmwasserer­zeu­gung eingesetzt werden. Neben der bewährten Heizwert-Technik entsprechen Brennwertgeräte dem aktuellen Stand der Technik. Es gibt sie als wandhängende und als bodenstehende Geräte.

Auch bei Gasheizungen kann man von den Vorteilen moderner Brennwerttechnik profitieren:

minimale Abgasverluste
geringe Wärmeverluste
Energieeinsparungen
Gasheizungen zeichnen sich darüber hinaus durch niedrige Anschaffungs­kosten und vor allem geringen Platzbedarf aus. Wahlweise kann man sich zwischen Geräten für die Wandmontage oder zur Bodenaufstellung entscheiden.

Neue Härtebereiche für Trinkwasser

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Wasserpreis in Deutschland

1 Liter Trinkwasser kostet in Deutschland im Durchschnitt rund 0,2 Cent. (siehe Statistisches Bundesamt). Im Vergleich zu Mineralwasser aus dem Supermarkt ist das sehr preiswert. Das kostet zwischen 19 und 50 Cent/Liter (siehe Bundesverband des Deutschen Getränkefachhandels e.V.). Für 1 Euro bekommt man also etwa 500 Liter Leitungswasser aber nur 2 bis 5 Flaschen Mineralwasser.

ie Spitzenstellung Deutschlands verfestigte sich mit der Entwicklung des Trinkwasserpreises, der in den Jahren von 2000 bis 2010 um13 Prozent auf 1,91 Euro pro Kubikmeter (= 1.000 Liter) anstieg.

Duschen mit den Sonne

Wer beim Baden und Duschen nicht an die Energiekosten denken möchte, der ist mit einer Solarwärmeanlage gut beraten. Duschen mit Wasser, das die Sonne erwärmt hat, ist nicht nur komfortabel, sondern auch energie- und damit kostensparend.

Der Solarkollektor auf dem Dach wandelt einfallendes Sonnenlicht in nutzbare Wärme um. Dabei nimmt der Absorber, ein speziell beschichtetes Kupfer- oder Aluminiumblech im Kollektor, die Solarstrahlung auf. Ähnlich wie bei einem in der Sonne geparkten dunklen Auto heizt sich der Kollektor auf. Über ein Rohrsystem, in dem eine frostsichere Trägerflüssigkeit fließt, wird die Wärme zum Speicher transportiert und dort an das Trinkwasser abgegeben. Eine Pumpe führt die abgekühlte Trägerflüssigkeit zum Kollektor zurück. Der Warmwasserspeicher ist über ein Rohrleitungsnetz mit den Zapfstellen im Haus verbunden. Hier kann das solar erwärmte Wasser entnommen werden, beispielsweise zum Duschen, Baden oder Waschen.

Ein Heizkessel, zum Beispiel eine Erdgasheizung mit Brennwerttechnik, sorgt für ausreichend warmes Wasser, wenn die Sonne nicht intensiv genug scheint. Eine komfortable und verlässliche Warmwasserversorgung ist somit garantiert. Mit etwas mehr Aufwand und größerer Kollektorfläche kann die Solarwärmeanlage auch zusätzlich die Raumheizung unterstützen. Eine Regelung stellt sicher, dass Heizung und Warmwasserbereitung optimal zusammenarbeiten.

Funktionsweise eine Klimaanlage

Funktionsweise Raumklimagerät (Splitvariante)
Im Prinzip funktioniert jedes Klimagerät wie ein Kühlschrank. Das Gerät entzieht der Raumluft Wärme und transportiert diese nach außen, wo sie an die Umgebungsluft abgegeben wird.
Der Wärmeentzug wird ermöglicht durch einen Kältekreislauf innerhalb des Systems. Als Transportmedium für die Wärme dienen z.b. die Kältemittel R 410 A und R 407 C. Diese haben einen extrem niedrigen Siedepunkt und entziehen in einem Wärmetauscher (Verdampfer) der Umgebungsluft die Wärme. Dabei verdampft das Kältemittel und wird zu einem Kompressor (Verdichter)
transportiert. Nach der dort statt findenden Verdichtung und damit Temperaturerhöhung wird das Medium zu einem Wärmetauscher (Verflüssiger) transportiert. Dort kann nun eine effiziente Abführung der Wärme erfolgen. Während wir bei unseren Heizungssystemen Wasser als Medium für den Transport der Wärme in die Räume nutzen, wird in einem Raumklimagerät das Kältemittel zum Transport der Wärme aus den Räumen genutzt.
Generell gilt: Wärme (energiereich) fließt zu Kälte (energiearm). Bei einem Heizkörper strebt also die Wärme des Wassers in die kältere Raumluft. Bei einem Raumklimagerät strebt die Wärme der Raumluft in das Kältemittel.

Unterschied zwischen Fotovoltaik und Solarthermie

Etwa jeder fünfte Hauseigentümer hat großes oder sehr großes Interesse an der Solarthermie, so das Ergebnis einer Verbraucherstudie der Initiative Solarwärme Plus. Doch viele Eigenheimbesitzer kennen den Unterschied zwischen Solarwärme und Solarstrom, Fotovoltaik genannt, nicht genau. Die Initiative Solarwärme Plus erläutert die beiden Arten der Sonnenenergienutzung.

Eine Fotovoltaik-Anlage wandelt die Sonnenstrahlen in elektrische Energie um. Diese wird in der Regel gegen eine Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Eine solarthermische Anlage hingegen gewinnt aus der einfallenden Sonnenstrahlung Wärmeenergie, die direkt im Haus zur Warmwasserbereitung genutzt wird.

Besitzer einer Solarwärmeanlage reduzieren so ihre Heizenergiekosten und werden unabhängiger von der Energiepreisentwicklung. Selbst bei schlechtem Wetter liefert die Anlage Jahr für Jahr Energie für warmes Wasser. Zusätzlich ist eine Unterstützung der Raumheizung möglich.

Solarwärmeanlagen mitsamt den Kollektoren unterscheiden sich auch optisch von Fotovoltaik-Anlagen. „Ob eine Anlage Solarstrom oder Wärme erzeugt, kann man ganz einfach feststellen“, klärt Experte Thomas Drinkuth von der Initiative Solarwärme Plus auf. „Solarmodule für die Stromerzeugung sind flacher als Kollektoren für die Wärmegewinnung. Zudem sind die kleinen Solarzellen der Fotovoltaik-Anlage deutlich erkennbar, während Solarwärme-Kollektoren entweder eine einheitlich dunkle Oberfläche haben oder aus einzelnen Glasröhren bestehen.“

Neutralisation

Das während des Heizbetriebes im Wärmeerzeuger und in der Abgasleitung anfallende Kondenswasser muss abgeleitet werden. Bei einem Gasverbrauch von 3000 m3/a in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus können immerhin rund 3000 bis 3500 l/a Kondenswasser entstehen. Da der pH-Wert in Richtung “sauer” verschoben ist und Inhaltsstoffe im Kondenswasser enthalten sein können, hat die Abwassertechnische Vereinigung das Arbeitsblatt ATV-A 251 herausgegeben, dessen Regeln die meisten kommunalen Abwasserordnungen zugrunde liegen.

Das Arbeitsblatt regelt die ordnungsgemäße Einleitung und ggf. Behandlung der Kondenswässer aus Brennwertanlagen in die öffentliche Kanalisation. Dabei wird berücksichtigt, dass es sich in der Regel um Anteile des häuslichen Abwassers handelt, das vermischt eingeleitet wird.
Für Erdgas- und Flüssiggas-Brennwertanlagen gilt:
– bis 200 kW ist eine Kondenswassereinleitung in das öffentliche Abwassersystem ohne Neutralisation möglich.
Eine Neutralisation ist in folgenden Ausnahmefällen erforderlich:
– bei Ableitung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen nach DIN 4261
– bei Gebäuden und Grundstücken, deren Entwässerungsleitungen die Materialanforderungen gemäß der Tabelle (Abschnitt 5.3 des ATV-A 251) nicht erfüllen
– bei Gebäuden, die die Bedingungen der ausreichenden Vermischung nach Abschnitt 4.1.1 des ATV-A 251 nicht erfüllen.

Was Betreiber von Trinkwasseranlagen jetzt tun sollten

Die novellierte, seit 1. November 2011 geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt derzeit für Wirbel in der Wohnungswirtschaft. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen das Trinkwasser von 2012 an jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Dazu kommen weitere Melde-, Anzeige-, Informations- und Archivierungspflichten. Wegen des hohen Aufwandes für Vermieter, aber auch für die Gesundheitsämter, zeichnet sich derzeit ab, dass der Gesetzgeber die Novelle erneut überarbeiten und die Erstprüfpflicht sowie den künftigen Prüfturnus auf drei Jahre erweitern wird. Noch ist es aber nicht soweit, und die TrinkwV vom November 2011 ist bestehendes Recht. Was also muss die Wohnungswirtschaft konkret tun, um die Vorgaben zu erfüllen? „Am dringlichsten ist die Meldepflicht. Jeder Vermieter oder Verwalter muss die von der Prüfpflicht betroffenen Liegenschaften beim dafür zuständigen Gesundheitsamt melden.

Betroffene Anlagen feststellen und melden

Die TrinkwV bezieht sich auf „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“. Das sind Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Speichervolumen und/oder mehr als drei Litern Wasser in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle. Die Verordnung betrifft somit so gut wie alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohneigentumsgemeinschaften sind betroffen, weil die Trinkwasseranlage zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört. Für die Anmeldung der Anlagen haben einige Gesundheitsämter auf ihrer Homepage Formulare eingerichtet. „Sollte es ein solches Formular nicht geben, empfehlen wir den Betreibern eine formlose Meldung, beispielsweise mit Hilfe einer Liegenschaftsliste“,

Bestandsaufnahme und Entnahmestellen

„Verwalter sollten die Trinkwasseranlage gemeinsam mit ihrem Fachhandwerker überprüfen und für eine reibungslose Probeentnahme vorbereiten“, rät Matthias Bär. Die Legionellengefahr ist ohnehin sehr gering, wenn die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und betrieben wird. Insbesondere sind Temperaturen einzuhalten und stehende Leitungsabschnitte zu vermeiden. Bei der Bestandsaufnahme sollten deshalb die Anzahl der Steigstränge, ebenso Betriebsparameter, Stagnationsstrecken oder Totstrecken erfasst werden. Offensichtliche Missstände, etwa zu niedrige Temperaturen, sollten vor der Probeentnahme beseitigt werden. Laut TrinkwV dürfen nur akkreditierte Stellen – Listen führen die Gesundheitsämter – Trinkwasserproben an mindestens drei Stellen der Warmwasseranlage entnehmen: in der Warmwasserleitung (Vorlauf) kurz nach dem Warmwasserspeicher, in der Zirkulationsleitung (Rücklauf) kurz vor dem Warmwasserspeicher, und an der Zapfstelle in der Wohnung, die vom Speicher am weitesten entfernt ist. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass an diesen Stellen passende Entnahmestellen vorhanden sind. „Das heißt, bis zu zwei Entnahmearmaturen, im Vorlauf und im Rücklauf, sind nachträglich einzubauen. Die dritte Stelle in der Wohnung, zum Beispiel ein Wasserhahn im Bad, ist immer vorhanden“, erklärt Matthias Bär. Vor der Beprobung werden die Entnahmstellen mit Hilfe einer Flamme desinfiziert. Deshalb dürfen sie keine entflammbaren Komponenten wie zum Beispiel nicht abnehmbare Gummidichtungen enthalten

Wie funktioniert eine Wärmepumpe

Normalerweise lässt sich Wärme nur aus Energiequellen gewinnen, die eine höhere Temperatur aufweisen als ihre direkte Umgebung. Zum Beispiel aus einer Flamme im Heizkessel. Ein Medium, meistens Wasser, umströmt diese Energiequelle und nimmt durch das große Temperaturgefälle deren Wärme auf. Die Wärmeenergie strömt von der hohen zur niedrigen Temperatur. Diese aus der Brennerflamme aufgenommene Energie transportiert das Medium Wasser dorthin, wo sie gebraucht wird: zum Heizkörper.
Die Wärmepumpentechnik arbeitet im Prinzip ganz ähnlich. Allerdings nutzt sie die in der Umwelt gespeicherte Sonnenenergie und leitet sie an das Heizsystem weiter. So schöpft sie aus einer praktisch nie versiegenden Energiequelle. Da die zu nutzende Umweltenergie jedoch nicht in so hohen Temperaturen bereitsteht, muss das Medium, das die Energie aufnehmen soll, kälter sein, damit ein Temperaturgefälle entsteht. Als Medium wird deshalb nicht Wasser, sondern ein Kältemittel eingesetzt.

Luft|Wasser-Wärmepumpen gewinnen Umweltenergie aus der Luft und übertragen diese Energie als Wärme auf das Wasser in der Heizung, daher die Bezeichnung „Luft|Wasser-Wärmepumpe“.
Sole|Wasser-Wärmepumpen gewinnen Umweltenergie aus dem Erdreich, indem das Erdreich eine Sole-Flüssigkeit erwärmt. Diese Wärme überträgt die Wärmepumpe auf das Wasser in der Heizung, daher die Bezeichnung „Sole|Wasser-Wärmepumpe“.
Wasser|Wasser-Wärmepumpen gewinnen Umweltenergie aus dem Grundwasser und übertragen diese Energie als Wärme auf das Wasser in der Heizung, daher die Bezeichnung „Wasser|Wasser-Wärmepumpe“.

Brennwerttechnik

Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel für Warmwasserheizungen, der den Energieinhalt (Brennwert) des eingesetzten Brennstoffes nahezu vollständig nutzt. Der Unterschied zu konventionellen Kesseln besteht darin, dass Brennwertkessel auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes (und in geringerem Maße sonstiger Dämpfe) im Abgas nutzen. Brennwertgeräte gibt es für Pellet ,Gas- und Ölfeuerungen. In Nicht-Brennwertkesseln kann die Kondensationswärme nicht genutzt werden, dann entsteht ein sogenannter latenter Abgasverlust von ca. 6 Prozent bei Heizöl EL und ca. 11 Prozent bei Erdgas.

Durch die Nutzung der Kondensationswärme des Wasserdampfs im Abgas wird eine erhebliche Verbesserung des verbrennungstechnischen Wirkungsgrades erreicht. Das spart dem Nutzer Geld, reduziert den Verbrauch fossiler (= endlicher) Brennstoffe und den Ausstoß von CO2, säurebildenden Gasen und sonstigen kondensierbaren Verbindungen (s. u.).

Da die abgekühlten Rauchgase aus Brennwertfeuerungen nicht mehr den Kamin aufheizen, sondern am kalten Kamin noch weiter kondensieren, muss ein alter Kamin umgebaut werden: Ein säurebeständiges Rohr mit nichtsaugender, nichtporöser Oberfläche (temperaturbeständiges Polyprpylen -S bis 120 °C, Teflon, PTFE bis 160 °C oder druckdichtes Edelstahlrohr) wird in den Kamin eingezogen, durch das die Abgase nach außen geleitet werden. An der Innenwand des dichten Rohres können die Kondensate des Abgases nach unten zurücklaufen und werden mitsamt dem Kondensat aus dem Wärmetauscher abgeleitet. Die Säureanteile können durch geeignete Einrichtungen neutralisiert werden und können dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in das Abwassernetz geleitet werden

Funktionsweise eines Gas-Strömungswächters

Der Gas-Strömungswächter(GS) bewirkt die Absperrung des Gasdurchflusses, wenn der Volumenstrom einen vorgesehenen Wert überschreitet. GS werden je nach Schutzwirkung bzw. Druckstufe in die Typen K1, K2 und K3 oder M1, M2 und M3 eingeteilt.
Ein GS kann auch in einem Gas-Druckregelgerät integriert sein. Die Auswahl der geeigneten GS-Type erfolgt an Hand von Herstellerunterlagen.

Der Gas-Strömungswächter bleibt bei Betrieb der Anlagen mit Gasmengen bis zum fest vorgegebenen Nenndurchfluss (Vn) (Nennwärmebelastung) stabil offen (Abb.14 ).
Wird jedoch der Nenndurchfluss um den Schließfaktor (fs) überschritten und der Schließdurchfluss (Vs) erreicht, schließt der Gas-Strömungswächter automatisch, die weitere Gaszufuhr ist unterbrochen (Abb.15 ). Dies könnte zum Beispiel bei dem Entfernen von Stopfen, Lösen von Verschraubungen oder der Demontage von Gasgeräten oder dem Trennen von Rohrleitungen der Fall sein. Die Anlage kann nach Beseitigung der Fehlerursache ohne weitere Montagearbeiten wieder in Betrieb genommen werden. Nach dem Schließen lässt das Ventil eine definierte Gasmenge V0 = 30 l/h überströmen, so dass sich der Druck p2 wieder aufbaut, bis der Ventilteller sich durch die Federkraft öffnet (Abb. 16-17). Weil die Überströmmenge auf 30 l/h begrenzt ist, kann dieser Reset – je nach Leitungslänge – mehrere Minuten dauern.
Der Gas-Strömungswächter schützt nicht bei Undichtigkeiten, die unterhalb des fest vorgegebenen Schließdurchflusses liegen. Seine Wirkung ist elektrischer Sicherungen vergleichbar, welche den Stromkreis bei Überschreiten eines bestimmten Wertes unterbrechen. Geringe Leckagen und Undichtigkeiten führen nicht zum Schließen des Gas-Strömungswächters.20120607-175607.jpg