Sachkundige(r) für Trinkwasserprobenahme nach §15, Abs. 4 TrinkWV 2001 –

Sachkundige(r) für Trinkwasserprobenahme nach §15, Abs. 4 TrinkWV 2001 –

Wir sind seit gestern ein Akkreditiertes Unternehmen für die Trinkwasserprobenahme nach § 15 Abs.4 TrinkwV 2001.Wir bieten unseren  Kunden professionellen Service nach den Richtlinien der Trinkwasserverordnung  und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Wasserqualität zur Seite! Wir sind Zertifiziert.

Wir beraten Sie nach der Überprüfung des Wassers über Maßnahmen und mögliche Verbesserungen in Ihrem Gebäude.