DAS NEUE KLIMASCHUTZPROGRAMM DER BUNDESREGIERUNG* – WAS VERBRAUCHER WISSEN MÜSSEN

DAS NEUE KLIMASCHUTZPROGRAMM DER BUNDESREGIERUNG* – WAS VERBRAUCHER WISSEN MÜSSEN

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm 2030 für Öl- und Gasheizungen?

Die am 20. September 2019 vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 sind noch keine verbindlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in einem Gesetzgebungsverfahren in konkrete Vorschriften umgesetzt werden. Da die Zustimmung des Bundestags und zum Teil auch des Bundesrats erfolgen muss, ist zu erwarten, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Die folgenden Ausführungen geben den aktuellen Wissenstand wieder und sind nicht verbindlich, da sich im Zeitverlauf noch Änderungen ergeben können.

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel weiterhin gegen ein neues Öl- Brennwertgerät austauschen. Ab 2026 sind für den Einbau neuer Ölheizungen Einschränkungen vorgesehen. Die Bundesregierung wird hierzu eine gesetzliche Regelung vorlegen.

Darf ich künftig noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, Gas-Brennwertgeräte können weiterhin eingebaut werden.

Darf ich meine Öl- oder Gasheizungen weiterhin betreiben?

Ja, bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, wobei die Einschränkung in der Energieeinspar-Verordnung beachtet werden muss (max. Betriebszeit von 30 Jahren).

Bekomme ich aktuell noch Fördermittel für eine neue Öl- oder Gas-Brennwertheizung?

Der Einbau eines Öl- oder Gas-Brennwertgeräts soll noch mindestens bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Zuschüsse zu den Investitionskosten von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg.

Was steckt hinter der geplanten Austauschprämie?

Die Beschlüsse sehen eine Austauschprämie in Höhe von 40 Prozent für alte Ölheizungen sowie für andere, ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen vor, wie zum Beispiel einer Gasheizung. Dabei soll die Umstellung auf Heizsysteme mit erneuerbarer Wärme (z.B. Wärmepumpe, Holzheizung) erfolgen. Wo dies nicht möglich ist, soll auch ein Gas-Hybridsystem, das anteilig erneuerbare Energien einbindet, gefördert werden.

Welche steuerliche Förderung ist geplant?

Die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen, z.B. einer Heizungssanierung, sollen künftig zu 20 Prozent verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die weiteren Anforderungen sind noch nicht bekannt.

Macht es Sinn, einen geplanten Heizungsaustausch zu verschieben?

Nicht unbedingt, denn aktuell können Sie eine Öl- oder Gasheizung ohne weitere Anforderungen – abgesehen von den Anforderungen des baden-württembergischen Erneuerbare Wärmegesetzes – wie geplant durchführen. Etwaige künftige höhere technische Anforderungen sind heute noch nicht zu beachten.

Auch heute macht der Heizungstausch unter Klimaschutzgesichtspunkten bereits Sinn: Eine neue effiziente Heizungsanlage spart gegenüber einer in die Jahre gekommenen Anlage auch jetzt schon bis zu 20 Prozent Energie und damit auch bis zu 20 Prozent CO2 ein. Damit fällt dann auch der Anteil der geplanten CO2-Bepreisung an den Heizkosten künftig geringer aus.

Quelle: https://eckring.de/fileadmin/user_upload/Klimaschutzprogramm_2030_-_Was_Verbraucher_wissen_muessen.pdf