Energielabel für Heizungen

Energielabel für Heizungen

Ab dem 26. September 2015 gelten für Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter, -speicher und Verbundanlagen neue Informationsanforderungen.Ab diesem Stichtag müssen die genannten Produktgruppen mit einem Energielabel, ähnlich dem für Haushaltsgeräte, gekennzeichnet werden. Dies ergibt sich aus den EU-Regelungen zur Verbrauchskennzeichnung. Der Verbraucher soll informiert und motiviert werden, möglichst effiziente Geräte zu kaufen. Das Energielabel schafft mehr Vergleichbarkeit beim Kauf einer Heizungsanlage. Für den Endkunden wird es einfacher, die Energieeffizienz als wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf mit einzubeziehen. Gleichzeitig wird dadurch für die Hersteller ein Anreiz geschaffen, die Entwicklung besonders effizienter Geräte voran zu treiben und auch bei der Vermarktung stärker auf energieeffiziente Geräte zu setzen.Verpflichtungen
Für alle Angebote von Wärmeerzeugern und Warmwasserbereitern oder -speichern gelten ab dem 26. September 2015 neue Informations-Anforderungen. Das installierende SHK-Handwerk als Point of Sale wird hierdurch verpflichtet, seinen Kunden bereits mit dem Angebot Informationen zur Energieeffizienz der angebotenen Produkte in Form eines Datenblatts und eines Energieeffizienz-Label zu übersenden.

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Quelle: http://www.wasserwaermeluft.de/heizung/energie-sparen/details/artikel/2980-heizungslabel/