KfW-Förderung für barrierefreie Sanitärräume
Die KfW bietet für den altersgerechten Umbau von Gebäuden und Wohnungen eine Förderung an. Diese kann in Form eines Kredites oder als Investitionszuschuss in Anspruch genommen werden. Dabei werden auch barrierefreie Sanitärräume berücksichtigt.
Als Einzelmaßnahme werden dabei nachfolgende Maßnahmen an Sanitärräumen (Förderbereich 5) gefördert (Stand Januar 2016).
- Trennwände bei Einbau bodengleicher Duschen oder Badewannen/-systeme
- rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
- bedienfreundliche Armaturen / Einhebelmischarmaturen
- Hoher Spiegel für Benutzung im Stehen und Sitzen (baugebunden)
- Visuelle Unterstützung zur Orientierung im Bad (z. B. Beleuchtung, Material- und Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenz )
- Technische Hilfen (z. B. Stütz- und Haltegriffe)
- Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur flexiblen
Anpassung von Halte- und Sicherheitssystemen an unterschiedlichen
Nutzungshöhen
- Verlegung von Steckdosen und Einbau zusätzlicher Steckdosen
- Einbau zusätzlicher Lichtschalter
- Einbau mechanischer Be- und Entlüftungseinrichtungen
- Maler-, Putz- oder Estrich- und Fliesenarbeiten
- Für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
- Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden, Bodenaufbau
- Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
- Notwendige Folgearbeiten für Sanitärinstallationen in angrenzenden Räumen incl.
Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüchen
Die Förderung nach dem Investitionszuschuss beträgt 10 Prozent der Investitionssumme, max. 5.000 € pro Wohneinheit. Bezüglich der Konditionen für die Kreditvariante verweisen wir auf die Homepage der KfW, Programm 159.
Wichtig:
Wird das gesamte Haus im Standard „Altersgerechtes Haus“ umgebaut, ist für die Umbaumaßnahmen ein geeigneter Sachverständiger zwingend zu beauftragen. Sachverständige sind: Architekten und Bauingenieure sowie speziell geschulte Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Kontaktdaten z.B. unter www.shk- barrierefrei.de). Bei Einzelmaßnahmen wie dem barrierefreien Umbau von Sanitärräumen ist kein Sachverständiger erforderlich.
- Quelle:http://fvshkbw.de/index.php?id=444&filter=select&selectbox=referat&uid=1Weitere Informationen www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/ www.shk-barrierefrei.de