Pflicht zur Einsparung

Pflicht zur Einsparung

Leitungs- und Armaturendämmung: Gesetzliche Anforderungen, Auslegung und Installation

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 gibt es kaum noch Rohrleitungen, die nicht gedämmt werden müssen. Trotz Dämmpflicht werden aber immer noch zahlreiche Heizungs-, Warmwasser- Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungssysteme nicht oder nicht ausreichend gedämmt. Auch der Nachrüstverpflichtung sind längst noch nicht alle Hauseigentümer nachgekommen. Dies führt zu hohen Energieverlusten sowie immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen.Fast 90% des Energieverbrauchs von Privathaushalten entfällt auf die Beheizung und Warmwasserbereitung. Durch ungedämmte Rohrleitungen und Armaturen der Heizungsanlage entstehen in Altbauten große Energieverluste. Der jährliche Wärmeverlust, der allein durch ungedämmte Verteilleitungen und Armaturen im Kellerbereich verursacht wird, kann bis zu einem Viertel des Jahres-Heizenergieverbrauchs eines Wohngebäudes betragen. Trotz Nachrüstverpflichtung entsprechen zwei von drei Heizungsanlagen laut einer Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks von 2013 nicht dem aktuellen Stand der Technik; 71 % der Anlagen werden als „unzureichend effizient“ bewertet.
Wie z. B. das Unternehmen Armacell in einer Untersuchung aufzeigt, können allein durch die Dämmung zugänglicher Rohrleitungen beispielsweise im Keller eines 140 m² großen Einfamilienhauses jährliche Einsparungen von rund 550 Euro erreicht werden. Vor diesem Hintergrund kann sich die nachträgliche Installation von Rohrleitungsdämmung meist innerhalb von zwei Heizperioden amortisie-
ren.

Quelle:http://www.ikz.de/nc/sanitaer/news/article/pflicht-zur-einsparung-0055924.html