Weiterbildung

Weiterbildung

Wir gratulieren Markus zur bestandenen Sachkunde der Kategorie II Schulung

Folgende Tätigkeiten dürfen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Durchführungsverordnung ( EU ) Nr 2015/2067 an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühlaggregaten von Kühllastfahrzeugen und – anhängern, die bestimmte fluorierte Treibhausgasen enthaltenden, durchgeführt werden.

a) Dichtheitskontrolle ( sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird. )

b) Rückgewinnung

c) Installation

d) Rearatur, Instandhaltung oder Wartung

e) Stilllegung