16/09/2019
In
Allgemein
Weiterbildung
Wir gratulieren Markus zur bestandenen Sachkunde der Kategorie II Schulung
Folgende Tätigkeiten dürfen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Durchführungsverordnung ( EU ) Nr 2015/2067 an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühlaggregaten von Kühllastfahrzeugen und – anhängern, die bestimmte fluorierte Treibhausgasen enthaltenden, durchgeführt werden.
a) Dichtheitskontrolle ( sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird. )
b) Rückgewinnung
c) Installation
d) Rearatur, Instandhaltung oder Wartung
e) Stilllegung
