29/01/2014
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Allgemein
Änderungen bei den KfW-Förderbedingungen
Die Förderbedingungen der KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren sind geändert worden. So gilt beispielsweise ab dem 1. Juni 2014, dass als Sachverständige nur noch Energieberater tätig sein dürfen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen sind.
Weitere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung/
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