26/10/2012
In
Allgemein
Trinkwasserverordnung nochmals geändert
Danach entfällt das jährliche Prüfintervall für Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e und wird durch ein dreijähriges Prüfintervall nach den Vorgaben des § 14 Absatz 3 abgelöst. Die erste Legionellen-Untersuchung muss nun bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen. Für Trinkwasseranlagen