Bestandsschutz für Altanlagen – Die Novelle der Trinkwasserverordnung lässt Betreibern nur wenig Spielraum
Gesundheit vor Bestandsschutz
Da die Rohrleitung die Verpackung des Lebensmittels Trinkwasser ist, ist die Frage nach Bestandsschutz für eine nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlage eindeutig zu beantworten: Es gilt kein Bestandsschutz!
Betreiber ebenfalls in der Pflicht
Bei wesentlichen Eingriffen oder baulichen Veränderungen an der Trinkwasserinstallation dazu gehören etwa Veränderungen an Rohrleitungen, Wartung und Austausch von Sicherungs- bzw. Sicherheitsarmaturen – besteht eine Anpassungs- bzw. Nachrüstpflicht des Betreibers. Bild: Tim Westphal
Quelle IKZ http://www.ikz.de/nc/sanitaer/news/article/kein-bestandsschutz-fuer-altanlagen-die-novelle.html
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