Bund ändert Förderkonditionen im Marktanreizprogramm
Das Bundesumweltministerium erhöht mit Wirkung zum 15. August die Investitionsförderung für Solarthermie, Wärmepumpen und Biomassekessel im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP)*. Im MAP werden Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie kleineren öffentlichen und gewerblichen Objekten (über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) sowie für große Gebäude und für die gewerbliche Nutzung (KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium) gefördert. Die wichtigste Änderung:
Bei Solarkollektoren bis 40 m² Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten künftig eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Beispiel: Für Solarthermieanlagen zahlt das BAFA weiterhin 90 Euro/m² zur Investition, künftig jedoch mindestens 1500 Euro pro Anlage. Zum Vergleich: Für eine durchschnittliche Anlage mit 13 m² betrug die Basisförderung bisher 1170 Euro. Für erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen steigt die Sockelförderung auf 2800 Euro; für Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt sie dann mindestens 1300 Euro. Wichtig: Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten. Alle Neuerungen unter
http://www.ikz.de/nc/news/article/bund-aendert-foerderkonditionen-im-marktanreizprogr.html
Quelle IKZ
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