06/07/2012
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Allgemein
Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitung
Zusätzlich zur jährlichen Gas-Hausschau muss nach der TRGI alle 12 Jahre eine sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungsanlage erfolgen. Diese Überprüfung darf nur von einer Fachfirma (Vertragsinstallationsunternehmen) durchgeführt werden. Wir haben diese Zulassung und bieten Ihnen gerne diese Überprüfung an. Bei dieser Überprüfung wird die Gasleitungsanlage auf möglich Undichtheiten (Gasaustritt) und weitere Schäden überprüft.
Sie können sich vertauensvoll an uns wenden. Wir beraten und informieren Sie gerne zu allen Fragen für eine sichere Gasinstallation in Ihrem Gebäude.
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