Neue EnEV ab 01.05.2014
Die wichtigsten Veränderungen zur bisherigen EnEV 2009
-Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergiebilanz) an neu gebaute Wohn-und Nichtwohngebäude um 25% ab 01.01.2016. Die Wärmedämmung muss darüber hinaus um durchschnittlich ~20% besser ausgeführt werden.
-Heizkessel mit Einbaudatum nach dem 01.01.1985, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuert werden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden.
-Vermieter bzw. Verkäufer sind künftig verpflichtet den Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert dem Interessenten vorzulegen.
Energetische Kennwerte (Endenergie) müssen im Falle von Verkauf oder Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis vor muss die entsprechende Einstufung ebenfalls veröffentlicht werden.
-Aushangpflicht für Energieausweise für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr ab 250m² Nutzfläche, und entsprechende private Gebäude ab 500m².
-Senkung des Primärenergiefaktors für Strom auf 2,4, ab 2016 auf 1,8.
Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise.
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