Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung

Neue Trinkwasserverordnung: Eigentümern stehen neue Pflichten ins Haus
Am 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung (TVO) in Kraft. Die Novellierung benennt für die Betreiber von Trinkwasseranlagen besondere Pflichten. So besteht eine jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen bei Gebäuden, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Dies betrifft insbesondere auch Mietshäuser.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Gebäude mit einer zentralen Warmwasserbereitung ausgestattet sind und über einen zentralen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt verfügen, oder über Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Wasserinhalt. Weiteres Kriterium ist das Vorhandensein von Duschen, Badewannen mit Handbrausen oder anderen Armaturen, die das Trinkwasser „vernebeln“. Betreiber solcher Gebäude nimmt die TVO in die Pflicht, weil sie kaltes und warmes Trinkwasser an Dritte, an ihre Mieter, weitergeben und für die einwandfreie Beschaffenheit des Wassers verantwortlich sind.

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